auch Feuerwerker, der Fachmann, der den Umgang mit →pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen sowie den dazu gehörigen Anzündmitteln professionell beherrscht. Der P. benötigt eine entsprechende Ausbildung und muß im Besitz eines Befähigungsscheines nach §20 SprengG sein (→Sprengstoffgesetz). Seine Firma benötigt außerdem eine spezielle Erlaubnis zum Umgang mit →Feuerwerk der Kategorie 4 nach §7 SprengG. Zudem ist neben einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung ein ADR-Schein zum Transport explosiver Güter nachzuweisen.