SprengG, ›Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe‹, regelt in Deutschland den zivilen Umgang und den Verkehr mit sowie die Einfuhr und die Durchfuhr von explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör.
SprengG, ›Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe‹, regelt in Deutschland den zivilen Umgang und den Verkehr mit sowie die Einfuhr und die Durchfuhr von explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör.