pyrotechnische Gegenstände und →Feuerwerkskörper, die ganzjährig frei erworben und verwendet werden können. Klassifiziert als →Feuerwerk Kategorie F1 und →T1, also →Bengalfackeln, →Bengalos, →Rauchpatronen und →Rauchtöpfe, →Bengallichter, Signalfackeln, →Wunderkerzen, →Knallerbsen, →Tischfeuerwerk und ähnliches. Sollen Feuerwerkskörper der →Kategorie F2 außerhalb der Silvesternacht verwendet werden, etwa aus Anlaß der Feier eines Geburtstags oder einer Hochzeit, so ist dies nur mit einer schriftlichen Ausnahmegenehmigung der zuständigen Kommune möglich.