Umweltbelastung durch Feuerwerk

Feuerwerk brennt, qualmt, ist laut, und manche finden, es stinkt. Verbreitet hört man, es sei eine riesige Umweltsünde und gehöre generell verboten.  Doch wie umweltschädlich ist Feuerwerk wirklich?

In letzter Zeit wurde zu diesem Thema von berufener wie unberufener Seite viel berichtet und behauptet, und wie so häufig setzen sich die großen, polemischen Schlagzeilen in den Köpfen fest, ernsthafte Untersuchungen, die dem widersprechen, werden higegen kaum bemerkt. Wir halten deshalb an dieser Stelle einen kurzen Überblck über den gesicherten Wissensstand bezüglich der Umweltverträglichkeit von Feuerwerk für notwendig.

Vier Hauptfaktoren spielen hier eine Rolle: Feinstaub, CO2-Belastung, Lärm und der rücksichtslose Umgang mit Silvesterfeuerwerk stehen im Fokus der Kritik.

Feinstaub

Der Verband der Pyrotechnischen Industrie gab 2019 einen Studie in Auftrag, nach der eine Silvesterrakete mit maximal zulässiger Ladung im Durchschnitt 5g Feinstaub erzeugt. Feuerwerke produzieren in Deutschland jährlich 1400 Tonnen Feinstaub. Das hört sich nach einer beachtlichen Menge an, doch gehen tatsächlich nur 0,7% der gesamten jährlichen Feinstaubemission auf Kosten der Feuerwerke. 

Um die Zahlen in Relation zu setzten: ein durschnitlilcher Raucher imitiert im Jahr ein Feinstaubquivalent von 6 Silvesterraketen, 45 entspricht eine Kreuzfahrt pro Person und Tag.

CO2

Ähnliche Vergleiche lassen sich in Hinsicht auf CO2 machen. Die CO2-Emission von Feuerwerkskörpern wird auf 1150 t pro Jahr geschätzt, das entspricht 0,00013% der gesamten jährlichen Emission in Deutschland und kann damit als nahezu bedeutungslos betrachtet werden. Um beim Bild der Kreuzfahrt zu bleiben: pro Person entspricht hier ein Tag dem CO2-Ausstoß von 180 000 Silvesterraketen. 

Lärm

Der Krach, der bei Silvesterfeurwerk entsteht, um traditionell die bösen Geister zu vertreiben und das neue Jahr zu begrüßen, ist Vielen ein Punkt des Anstoßes. Wie sehr Haustiere darunter leiden, ist schwer zu quantifizieren, denn tatsächlich gemeldete und nachweisbare Schäden sind nicht dokumentiert. Daß jedoch das Knallen über Tage hinweg für Tier und Mensch ein Belastung ist, läßt sich nur schwerlich leugnen. Was uns zum letzten Punkt bringt. 

Rücksichtsloser Umgang mit Explosivstoffen

Laut der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz darf Silvesterfeuerwerk nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. Mancherorts, wie zum Beispiel in Berlin, ist das Abbrennen von Silversterfeuerwerk nur im Zeitraum von 31. Dezember 18 Uhr bis zum 1. Januar 7 Uhr morgens gestattet. Das Bußgeld bei Zuwiderhandeln kann bis zu 50 000 € betragen. Bedauerlicherweise wird die Verordnung häufig mißachtetet, und sie wird auch kaum durchgesetzt – was zum schlechten Ruf des Privaten Silvesterfeuerwerks beiträgt. Hinzu kommt der verantwortungslose Umgang mit Feuerwerk im öffentlichen Raum, der mit nichts zu rechtfertigen ist. Hier hilft nur der Appel, Feuerwerk sachgemäß und mit Vernunft und Verantwortung zu verwenden und das Feuerwerken nicht den Trotteln zu überlassen. 

Abschließend läßt sich also feststellen, daß die Umweltbelastung häufig deutlich übertrieben dargestellt wird und das Feuerwerk im Vergleich mit andern Freizeitaktivitäten nicht allzu schlecht abschneidet. Vieles liegt am sachgemäßen Umgang und an der Verantwortlichkeit des Einzelnen. Für gewöhnlich wird in solchen Fällen mehr Aufklärung gefordert. Warum nicht auch bei Feuerwerk?

An dieser Stelle sei noch auf eine Broschüre des Bundesamt für Materialforschung hingewiesen (). der zu entnehmen ist, woran legale, also  zugelassene Feuerwerkskörper zu erkennen sind. 

Für weitere Informationen: Feuerwerk im Kreuzfeuer, Röder Feuerwerk Handelsgesellschaft mbH, 2021

Zur Umweltbelastung durch Feuerwerk: Fakten über Silvesterfeuerwerk, bvpk, 2022

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